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Personalgestellung von Pflegekräften durch Zeitarbeitsfirmen nicht befreit

Die Personalgestellung von Pflegefachkräften durch gewerbliche Zeitarbeitsfirmen an Pflegeeinrichtungen ist umsatzsteuerpflichtig.

EuGH, Urteil v. 12.03.2015 - C 594/13 go fair


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de