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Eintrittspreise zu Festveranstaltungen können ermäßigt zu besteuern sein

Eintrittspreise zu Festveranstaltungen, bei denen von Ort zu Ort ziehende Künstler auftreten, unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, soweit sie nicht umsatzsteuerbefreit sind.

BFH, Urteil v. 05.11.2014 - XI R 42/12


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de