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Kein Vorsteuerabzug für die ideelle Vereinssphäre

Ein Verein kann die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (Vorsteuer) für Leistungen an seine ideelle Sphäre nicht von seiner Umsatzsteuerschuld abziehen.

BFH, Urteil vom 29.09.2014 - V R 54/13


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de