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Kein Unternehmer bei erheblicher dauerdefizitärer Tätigkeit

Die Finanzverwaltung stellt nunmehr eine widerlegbare Vermutung auf, dass bei dauerhaft defizitär betriebenen Einrichtungen keine wirtschaftliche und damit für die Umsatzsteuer sowie den Vorsteuerabzug relevante Tätigkeit vorliegt, wenn die Kostendeckungsquote höchstens 3 % beträgt. Zuschüsse sollen bei dieser Betrachtung die Kosten mindern. Die Vermutung kann allerdings entkräftet werden, wenn zB Entgelt und Leistung in einem marktüblichen Verhältnis stehen oder die Einrichtung in marktüblicher Weise am Markt teilnimmt.

BMF, Schreiben v. 20.01.2026 - III C 2 - S 7106/00069/003/117.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de