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Verwaltung unselbständiger Stiftungen umsatzsteuerpflichtig

Die als Sondervermögen eines Stiftungstreuhänders besonderen Bindungen unterworfene treuhänderische Verwaltung unselbständiger gemeinnütziger Stiftungen soll nach Auffassung des BFH der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, wenn dem Stifter Kontroll- und Einflussrechte verbleiben.

BFH, Urteil v. 5.12.2024 - V R 13/22.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de