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Steuerfalle eines zu hohen Steuerausweises entschärft

Die vom BFH konstruierte Steuerfalle, dass sich gemeinnützige Organisationen aufgrund eines zu hohen Steuerausweises in der Rechnung (voller Steuersatz bei ermäßigt zu besteuernden oder befreiten Umsätzen) nach einer steuerlichen Außenprüfung beim Rechnungsempfänger mit diesem über die Rückfor-derung zu viel gezahlter Steuer streiten, ist vom EuGH teilweise entschärft worden: im Falle zivilrechtlicher Erstattungshemmnisse kann der Rechnungsempfänger die Erstattung unmittelbar von der Staatskasse verlangen. Damit verringert sich zugleich das Interesse steuerlicher Außenprüfer, überhöhte Steuerausweise aufzuspüren.

EuGH, Urteil v. 7.9.2023 - C-453/22, Michael Schütte.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de