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Selbständig tätiges Lehrerpersonal kann steuerfrei tätig sein

Wenn eine von der zuständigen Landesbehörde anerkannte Bildungseinrichtung ausgebildete Fachkräfte gegen Honorar mit der Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen beauftragt, sind die von den Fachkräften gegenüber der Weiterbildungseinrichtung abgerechneten Unterrichtsleistungen nach deutschem Recht und Unionsrecht umsatzsteuerfrei.

BFH, Urteil v.15.05.2023 - V R 23/24.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de