Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Nur für gemeinnützige Vereine · Gültig bis 31.07.2026
Jetzt kaufen!Die Finanzverwaltung hat die Auffassung des BFH aufgegriffen, dass die als Sondervermögen eines Stiftungstreuhänders besonderen Bindungen unterworfene treuhänderische Verwaltung unselbständiger gemeinnütziger Stiftungen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen soll, wenn dem Stifter Kontroll- und Einflussrechte verbleiben.
BMF-Schreiben v. 08.12.2025 - III C 2 - S 7100/00097/037/064.
Hinweis: Soweit die Kontroll- und Einflussrechte hinter denen des Zuschussgebers einer nicht umsatzsteuerbaren Zuwendung zurückbleiben, dürfte diese Auffassung unionsrechtswidrig sein und auch vom BFH abgelehnt werden.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de