Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Nach einem völlig unzureichend begründeten Urteil des BFH soll der ermäßigte Steuersatz weiterhin im Regelfall für Zweckbetriebe nicht gelten, da die in der Richtlinie (EU) 2022/542 im 19. Erwägungsgrund ausdrücklich als Präzisierung bezeichnete Änderung des Wortlauts der Vorschrift zum ermäßigten Steuersatz nicht rückwirkend anwendbar sein soll. Naheliegen-derweise wurde das Urteil nicht amtlich veröffentlicht und ist daher von der Finanzverwaltung nicht anzuwenden.
BFH, Urteil v. 5.4.2023 - V R 14/22.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de