Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Notwendige Unterstützungsleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der COVID-19-Pandemie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Einrichtungen an Körperschaften privaten oder öffentlichen Rechts (auch Gestellung von Personal, Räumlichkeiten, Sachmittel oder andere Leistungen gegen Entgelt), können nunmehr bis einschließlich 2022 als umsatzsteuerfrei behandelt werden, soweit die empfangende Körperschaft selbst Leistungen im Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erbringt.
BMF-Schreiben v. 03.12.2021, III C 3 - S 7130/20/10005 :015 (Billigkeitserlass).
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de