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Live-gestreamte und hybride Bildungsleistungen steuerfrei

Live-gestreamte und hybride Bildungsleistungen sind einschließlich zusätzlich digital bereit gestellter Aufzeichnungen umsatzsteuerbefreit, solange die Leistung unter mehr als nur minimaler menschlicher Mitwirkung und nicht im Wesentlichen automatisiert erbracht wird.

BMF, Schreiben v. 8.8.2025 - III C 3 - S 7117-j/00008/006/043 unter Aufhebung des BMF-Schreibens v. 29.4.2024 - III C 3 - S 7117-j/21/10002 :114.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de