Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Nach Auffassung des EuGH sollen sogar dem Allgemeinwohlinteresse dienende Bildungsleitungen künftig nur noch umsatzsteuerbefreit sein, wenn sie in dem institutionellen Zusammenhang einer "Schul- oder Hochschulbildung" erbracht werden. Mit diesem absurden Urteil vollzieht der EuGH zugleich eine Kehrtwendung seiner bisherigen Rechtsprechung. Bisher betrifft dies nur die Auslegung der "Schul- und Hochschulbildung" - Ob er die "Aus- und Fort- sowie die berufliche Weiterbildung" in gleicher Weise restriktiv auslegen wird, bleibt abzuwarten.
EuGH, Urteil v. 21.10.2021 - C-373/19.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de