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EuGH will Steuerbefreiung der Bildung massiv einschränken

Nach Auffassung des EuGH sollen sogar dem Allgemeinwohlinteresse dienende Bildungsleitungen künftig nur noch umsatzsteuerbefreit sein, wenn sie in dem institutionellen Zusammenhang einer "Schul- oder Hochschulbildung" erbracht werden. Mit diesem absurden Urteil vollzieht der EuGH zugleich eine Kehrtwendung seiner bisherigen Rechtsprechung. Bisher betrifft dies nur die Auslegung der "Schul- und Hochschulbildung" - Ob er die "Aus- und Fort- sowie die berufliche Weiterbildung" in gleicher Weise restriktiv auslegen wird, bleibt abzuwarten.

EuGH, Urteil v. 21.10.2021 - C-373/19.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de