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Arzneimitteleinsatz im Krankenhaus ist umsatzsteuerfrei

Die Abgabe von Fertigarzneimitteln im Rahmen einer ambulant in einem Krankenhaus durchgeführten ärztlichen Heilbehandlung ist als eine mit der Heilbehandlung eng verbundene Leistung selbstverständlich umsatzsteuerfrei.

FG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.10.2021 - 3 K 1024/17, rkr


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de