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19 % Umsatzsteuer bei Essensausgabe mit Mehrweggeschirr

Eine Essensausgabe auf Mehrweggeschirr mit Mehrwegbesteck und anschließender Rücknahme des Geschirrs und Bestecks soll außerhalb des Zeitraums der coronabedingten Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes für Gastronomieumsätze dem vollen Steuersatz von 19 % unterliegen.

BFH, Urteil v. 20.10.2021 XI R 2/21.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de