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Keine Umsatzsteuer bei Festvergütung von Aufsichtsgremien

Wenn Mitglieder von Aufsichtsgremien pauschale Aufwandsentschädigungen für die Dauer der Mitgliedschaft in den Gremien erhalten, unterliegen diese nicht der Umsatzsteuerpflicht. Erhalten sie stattdessen oder zusätzlich ein Sitzungsgeld oder eine nach tatsächlichem Aufwand gezahlte Vergütung, sollen die gesamten aus der Gremienarbeit bezogenen Vergütungen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.

OFD Frankfurt a.M., Vfg. v. 17.9.2021 - S 7100 A-287-St 110.2.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de