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Selbständige Lehrer müssen eine auf die Bildungseinrichtung ausgestellte Bescheinigung über den Unterricht vorlegen

Wenn ein selbständiger Lehrer an einer Bildungseinrichtung unterrichtet, benötigt er für die Umsatzsteuerbefreiung seiner Unterrichtsleistungen eine für diese Bildungseinrichtung ausgestellte Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, dass der Unterricht der beruflichen Aus- oder Fortbildung dient.

BFH, Beschluss v. 27.07.2021 - V R 39/20.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de