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Fehlerhafter Steuerausweis bei Endverbrauchern unschädlich

Bei Rechnungen, die an Endverbraucher adressiert sind, ist ein fehlerhafter Steuerausweis unschädlich, da der Rechnungsempfänger die ausgewiesene Steuer nicht von der Finanzverwaltung erstattet bekommen kann. In diesen Fällen ist daher auch eine Rechnungsberichtigung nicht erforderlich. Zudem kann die Höhe der davon betroffenen Rechnungsbeträge im Wege einer sachgerechten Schätzung ermittelt werden.

EuGH, Urteil v. 1.8.2025 -C-794/23, P GmbH II.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de