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Nur die Grundpflege anerkannter Einrichtungen ist befreit

Die Seniorenpflege ist nur umsatzsteuerbefreit, wenn die Leistungen von einer anerkannten Sozialfürsorgeeinrichtung erbracht werden, also z.B. mindestens 25 % der Pflegeleis-tungen unmittelbar von Pflegekassen vergütet werden.

BFH, Beschluss v. 01.06.2021 - XI B 27/20.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de