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"Ernährungscoaching" ist nur als Heilbehandlung befreit

Ernährungsberatung und Ernährungscoaching sind nur dann umsatzsteuerbefreit, wenn die Leistungen durch Ärzte oder Angehörige eines anerkannten arztähnlichen Berufs zu einem konkreten therapeutischen Zweck erbracht werden.

EuGH, Urteil v. 04.03.2021 - C-581/19, Frenetikexito - Unipessoal Lda.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de