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Steuerbefreiung der seelsorgerischen Betreuung

Die Übernahme der seelsorgerischen Versorgung in einem Altenheim in Gestalt von Gottesdiensten, Bibelstunden, Bibelgruppen und Einzelseelsorge durch einen gemeinnützigen Verein ist als Gestellung von Personal für Zwecke des geistlichen Beistands umsatzsteuerbefreit (§ 4 Nr. 27 a UStG).

FG Münster, Urteil v. 20.05.2021 - 5 K 730/19 (rkr).


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de