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Sachspenden: als unentgeltliche Wertabgabe steuerpflichtig

Die Finanzverwaltung hält an ihrer Auffassung fest, dass Sachspenden als unentgeltliche Wertabgaben umsatzsteuerpflichtig sind, wenn der gespendete Gegenstand mit Vorsteuerabzug erworben wurde. Bei Frischware ohne Verkaufsfähigkeit sowie Ware kurz vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums ist der Wert aber mit 0 Euro anzusetzen, so dass eine Steuerpflicht entfällt. Bei beschädigter Ware ist der Wert zu schätzen.

BMF-Schreiben v. 18.03.2021, III C 2 - S 7109/19/10002 :001.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de