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Keine Registereintragung ohne Gemeinnützigkeitsnachweis

Nach Auffassung des Gerichts kann die Anmeldung eines Vereins zurückgewiesen werden, wenn dessen Satzung auf die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der Abgabenordnung hinweist, ein dies anerkennender Bescheid des Finanzamts aber nicht vorliegt und der Verein dem Gericht weder den Verfahrensstand zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit mitteilt noch dem Gericht ein Auskunftsersuchen bei dem zu¬ständigen Finanzamt ermöglicht.

OLG Karlsruhe, Beschluss v. 18.12.2025 - 19 W 76/25 (Wx).


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de