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Nicht eingetragener Verein ist grundbuchfähig

Da es im Vereinsrecht wegen dem zu beobachtenden Trend einer Regionalisierung der Vereinsrechtsprechung zunehmend auf die Entscheidungen der Oberlandesgerichte ankommt, ist es jedes Mal erfreulich, wenn sich eine einheitliche Auffassung abzeichnet, hier also, dass sich das OLG Braunschweig der Auffassung der OLG München und OLG Frankfurt angeschlossen hat, den Vereinen ohne Rechtspersönlichkeit auch weiterhin die Grundbuchfähigkeit zuzuerkennen.

OLG Braunschweig, Beschluss v. 11.6.2025 - 2 W 47/25.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de