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Vorstand kann wirksam "im Block" abberufen werden

Im Gegensatz zu der nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Satzungsregelung wirksamen Wahl eines Vorstands "im Block" kann die Abwahl "im Block" ohne eine solche Satzungsermächtigung erfolgen und müssen die zur Abwahl anstehenden Vorstandsmitglieder auch in der Tagesordnung dieser Versammlung nicht einzeln genannt werden.

LG Potsdam, Urteil v. 15.08.2022 - 8 O 160/21.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de