Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Die nach § 33 BGB erforderliche Zustimmung aller Vereinsmit-glieder für die Änderung des Vereinszwecks betrifft nur den obersten Leitsatz der Vereinstätigkeit, mit dessen Änderung schlechterdings kein Mitglied bei seinem Beitritt zum Verein rechnen muss. Die Öffnung einer Herrengesellschaft für Frauen ist daher keine Änderung des Vereinszwecks.
OLG Frankfurt, Urteil v. 06.07.2018 - 3 U 22/17.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de