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Satzungsidentität von Zentral- und Zweigverein erforderlich?

Wenn Vereinsmitglieder gleichzeitig dem Zentralverein und einem der Zweigvereine angehören, handelt es sich um einen "Gesamtverein". Die Satzungszwecke müssen nach Auffassung des OLG Karlsruhe unter unzutreffender Berufung auf ein BGH-Urteil in einem auf Vermeidung der Eintragung eines Cannabis-Vereins gerichteten Rechtsstreit angeblich selbst dann vollständig identisch sein, wenn die Zweigvereine rechtlich eigenständig sind.

OLG Karlsruhe, Beschluss v. 24.4.2025 - 14 W 92/24 (Wx); Hinweis: nach zutreffender Rspr. des BGH (z.B. Urteil v. 19.3.1984 - II ZR 168/83 müssen sich die Satzungszwecke nur entsprechen.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de