Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Im Gegensatz zur Mitgliederversammlung kann das einzelne Vereinsmitglied gegen Geschäftsführungsmaßnahmen des Vorstandes grundsätzlich nicht gerichtlich vorgehen oder deren Umsetzung, z.B. im Wege einer einstweiligen Verfügung, verhindern (keine 'actio pro socio'), wenn es nicht in seinen individuellen Rechten betroffen ist.
OLG Celle, Beschluss v. 12.12.2017 - 20 W 20/17
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de