Aktuelle Rechtsentwicklung

zurück zur Übersicht

zurück (11 - 15)

AfD-Mitgliedsausschluss nur bei Satzungsgrundlage

Ein Mitglied kann wegen Parteizugehörigkeit oder extremistischer Aktivitäten nur aufgrund einer entsprechenden Satzungsermächtigung ausgeschlossen werden.

LG Berlin II, Urteil vom 11.3.2025 - 85 O 64/24; z.B. "... eine mit den Vereinszwecken unvereinbare oder sogar extremistische Gesinnung offenbart oder unterstützt ...".


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de