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Vereine mit Zweckbetrieben sind im Handelsregister eintragungspflichtig

Sobald ein Zweckbetrieb den Umfang eines einfach gestalteten und leicht überschaubaren Betriebes übersteigt, für den eine kaufmännische Organisation eine unnötige Belastung wäre, und über eine Kostendeckung hinaus Reinvestitionsmittel erwirtschaftet, ist der Verein grundsätzlich im Handelsregister eintragungspflichtig.

OLG Frankfurt, Beschluss v. 24.01.2017 - 20 W 290/14


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de