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Rechtsschutz der Mitglieder gegen Vereinsbeschlüsse

Jedem Vereinsmitglied steht es offen, die Nichtigkeit von Versammlungsbeschlüssen mit einer Feststellungsklage gerichtlich geltend zu machen. Denn die Mitgliederversammlung darf Versammlungsbeschlüsse nur im Rahmen von Gesetz und Satzung fassen. Nach Auffassung des Landgerichts muss das klagende Vereinsmitglied dazu an der besagten Mitgliederversammlung nicht teilgenommen haben.

LG Berlin II, Urteil vom 11.3.2025 - 85 O 64/24.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de