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Nicht rechtsfähiger Verein ist nicht grundbuchfähig

Ein nicht rechtsfähiger Verein kann nicht unter seinem Vereinsnamen als Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen werden.

BGH, Beschluss v. 21.01.2016 - V ZB 19/15


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de