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Vereinsregister benötigt nur Auszug des Versammlungsprotokolls

Einer Anmeldung zum Vereinsregister ist nicht die Urschrift des Protokolls der Mitgliederversammlung, sondern nur eine Abschrift des eintragungsrelevanten Beschlusses beizufügen.

KG Berlin, Beschluss v. 31.07.2015 - 22 W 12/15


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de