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Nicht rechtsfähiger Verein muss Vertretungsmacht eindeutig regeln

Bei einem nicht rechtsfähigen Verein sind alle Vereinsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt, solange die Vertretung nicht in einer nach außen leicht erkennbaren Weise geregelt ist.

BVerwG, Beschluss v. 07.07.2015 - 1 B 18/15


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de