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Nicht jedes Vorstandsmitglied ist nach § 26 BGB vertretungsbefugt

Vereinssatzungen können regeln, dass nicht alle Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB vertretungsbefugt sind.

OLG Nürnberg, Beschluss v. 20.05.2015 - 12 W 882/15


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de