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Rückwirkender Vereinsbeitritt möglich

Der Beitritt zu einem Verein ist auch rückwirkend möglich, wenn die Satzung dies nicht ausdrücklich ausschließt.

BGH; Beschluss v. 03.02.2015 - II ZR 242/13


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de