Aktuelle Rechtsentwicklung

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Vorstandsvergütung nur noch bei Satzungsgrundlage

Jegliche Vergütung des Vereinsvorstandes bedarf künftig einer ausdrücklichen Satzungsregelung.

§ 27 Abs. 3 BGB i.d.F. ab dem 01. Januar 2015


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de