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Bestandsschutz hindert Vereinslöschung bei wirtschaftlich tätigen Vereinen

Seit langem im Vereinsregister eingetragene wirtschaftlich tätige Vereine genießen in der Regel Bestandsschutz, solange sie beim Vereinsregister keinen erheblichen Arbeitsaufwand verursachen und keine konkrete Gläubigergefährdung ersichtlich ist.

OLG Brandenburg, Beschluss v. 08.07.2014 - 7 W 124/13


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de