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Verein der Wohlfahrtspflege mit Zweckbetrieben nicht eintragungsfähig?

Ein gemeinnütziger Verein der Wohlfahrtspflege als Träger von Zweckbetrieben, der sich nach seiner Satzung an Unternehmen beteiligen kann, soll nach Auffassung des KG Berlin nur in Ausnahmefällen eintragungsfähig sein.

KG Berlin, Beschluss vom 23.06.2014 - 12 W 60/12


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de