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Beschlüsse bei fehlerhafter Einladung nichtig

Wenn bei der Einladung zur Mitgliederversammlung die Satzungsvorgaben nicht beachtet wurden, sind die Versammlungsbeschlüsse nichtig - es sei denn, der Verein führt den Nachweis, dass die Einberufungsmängel keine Auswirkungen auf die Abstimmungsergebnisse hatten.

OLG Hamm, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 8 U 20/13


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de