Aktuelle Rechtsentwicklung

zurück zur Übersicht

zurück (161 - 165)

Wahlmängel nur bei Ergebnisauswirkung beachtlich

Ein Verstoß beim Wahlverfahren bleibt unberücksichtigt, wenn er das Ergebnis nicht beeinflusst haben kann.

OLG Rostock, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 1 W 16/12


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de