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Vereinsmitglieder nicht gesetzlich unfallversichert

Vorstände/Mitglieder sind bei der Erfüllung ihrer Mitgliedspflichten nicht gesetzlich unfallversichert.

LSG Hessen, Urteil vom 30. April 2013 - L 3 U 231/10


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de