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Kritik am Vorstandshandeln rechtfertigt keinen Ausschluss

Kritische Meinungsäußerungen von Vereinsmitgliedern an der Amtstätigkeit des Vorstands sind grundsätzlich hinzunehmen und zu ertragen, so dass ein darauf gestützter Ausschluss grundsätzlich unwirksam ist.

OLG Hamm, Beschluss v. 6.1.2025 - I-8 W 36/24.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de