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Vereinsvermögen gehört nicht den Abteilungen

Das von Vereinsabteilungen verwaltete Vermögen bleibt in der Regel Vereinsvermögen, über das der Gesamtverein bei Bedarf verfügen oder es veräußern kann.

BGH, Urteil vom 19. Februar 2013 - II ZR 169/11


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de