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Kein Aufnahmeanspruch nach Satzungsänderung

Ein Anspruch auf Vereinsmitgliedschaft kann noch nach Stellung eines Aufnahmeantrags durch willkürfreie Änderung der Aufnahmebedingungen abgewendet werden.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2013 - U (Kart) 5/12


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de