Aktuelle Rechtsentwicklung

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Besonderer Vertreter mit umfassenden Befugnissen

Der Verein kann einen besonderen Vertreter auch 'zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten' bestellen.

OLG München, Beschluss vom 14. November 2012 - 31 Wx 429/12


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de