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Vereinsmitglieder nicht gesetzlich unfallversichert

Vorstände/Mitglieder sind bei satzungsmäßigen Tätigkeiten für den Verein nicht gesetzlich unfallversichert.

SG Karlsruhe, Urteil vom 19. Oktober 2012 - S 1 U 1137/12


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de