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Stimmabgabe nur bis Stimmzettelabgabe widerrufbar

Bei Abstimmungen kann die Stimmabgabe nur bis zum Zeitpunkt ihres Zugangs beim Versammlungsleiter widerrufen werden.

BGH, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 254/11


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de