Aktuelle Rechtsentwicklung

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Keine eigenmächtige Änderung der Absatznummerierung

Falls die Vereinssatzung keine besondere Regelung für redaktionelle Änderungen enthält, muss selbst die Änderung einer Absatznummerierung von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

OLG München, Beschluss vom 15. September 2011 - 31 Wx 363/11


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de