Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Eine erneute Abstimmung zu einem bereits erledigten Tagesordnungspunkt ist nur dann zulässig, wenn noch kein Teilnehmer die Versammlung vorzeitig verlassen hat oder er rechtzeitig vorher über die anstehende Zweitabstimmung informiert wurde.
KG Berlin, Urteil vom 07. Februar 2011 - 24 U 156/10
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de