Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Ein Vereinsmitglied hat auch außerhalb eines konkreten Minderheitsbegehrens nach § 37 BGB Anspruch auf Offenbarung der Anschriften aller übrigen Vereinsmitglieder, wenn es ein berechtigtes Interesse darlegen kann, dem keine überwiegenden Interessen des Vereins oder der übrigen Vereinsmitglieder entgegenstehen.
BGH; Beschlüsse vom 21. Juni 2010 und 25. Oktober 2010 - II ZR 219/09
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de